Altgeräteentsorgung
Hinweis zur Altgeräteentsorgung:
Die Greendonkey GmbH nimmt ihre Verpflichtung aus dem ElektroG sehr ernst.
Laut Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) haben wir die privaten Haushalte über den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten zu informieren:
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier für Sie zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
4. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Was heißt das für Sie?
Elektroaltgeräte (EAG), die Sie nicht mehr nutzen möchten, müssen umweltgerecht entsorgt werden. Das Elektroaltgerät muss einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden und Altbatterien und Altakkumulatoren sind vom Elektroaltgerät zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit das Elektroaltgerät nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert werden kann, um dieses für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Selbstverständlich können Sie Ihr Elektroaltgerät auch vor Ort direkt bei uns abgeben.
Greendonkey GmbH
Schillerstraße 17
72202 Nagold
Sollten Sie Fragen haben zur Entsorgung können Sie auch gerne uns kontaktieren.
Mail: info@greendonkey.de, Tel: 07452/88788 17
Alternativ kann die Entsorgung durch öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger erfolgen. In der Regel befinden sich in Ihrer Nähe zahlreiche kommunale Sammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe, usw.
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die Sicherung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem zu entsorgenden Elektroaltgerät verantwortlich ist. Greendonkey übernimmt keine Haftung für einen möglichen Datenverlust oder Datenmissbrauch und eventuell daraus entstehende Schäden.
Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt. Die Umwelt und die Greendonkey GmbH sagen Dankeschön.